Allgemeine Bedingungen für Ausflüge

  1. Allgemeine Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen Reisebüros Trogir Travel ,Gradska 26, Trogir & FULMAR Ltd,  Dr.Nikole Lozovina 12, Seget Donjir, Kroatien ID HR-AB-21-060326472 als Veranstalter der Reise oder Bevollmächtigten (nachstehend Agentur) und Passagiere Auftragnehmer Ausflug in den Fall, dass der Reiseveranstalter einen Vertrag zugunsten eines Dritten als Passagier (im Folgenden „der Reisende“) im Zusammenhang mit der Organisation der Exkursion schließt.
Der Reiseveranstalter ist auf dem Reisegepäckschein (Karte / Konto) als verantwortlicher Reiseveranstalter (im Folgenden: Reiseveranstalter) eindeutig angegeben. Unterscheidet sich ein Reiseveranstalter oder ein direkter Dienstleister von der Agentur als Reiseveranstalter, handelt die Agentur als zugelassener Vermittler. Ein Reisebüro gilt als Reisebüro, für das eine Reise zu zahlen ist.

  1. Kaufen Sie eine Reise und zahlen Sie

Einmalige Zahlung Preis der Reise, aber auch die notwendigen Daten an die Agentur Bereitstellung verbal per Fax, E-Mail, per Post oder über das Internet, schließt der Kunde mit der Agentur Contract-Tour bestehend Bestätigung des Kaufs Fahrten (Karte / Account), ein Programm von Exkursionen und unter Bedingungen und Konditionen der Reise mit der Annahme der in den genannten Dokumenten enthaltenen Bedingungen. Wenn das Programm nichts anderes bestimmt, ist der Reisende verpflichtet, den Ausflugspreis 24 Stunden vor dem Abreisedatum zu bezahlen.

  1. Inhalt der Exkursion

Der Inhalt der Exkursion, dh der Preis der Exkursion, beinhaltet alles, was im Exkursionsprogramm angegeben ist. Einige spezielle und zusätzliche Dienstleistungen (Transfers, zusätzliche Mahlzeiten, Eintrittsgelder, Tipps, etc.), die nicht in den veröffentlichten Preis der Reise enthalten sind, und die Agentur kann sie liefern und in den Vertrag aufgenommen, Passagier separat bezahlt. Wenn der Preis für eine der von der Agentur angeforderten Dienstleistungen nicht im Programm angegeben ist, wird die Agentur den Reisenden vor Abschluss des Vertrags über die Kosten informieren. Für besondere und zusätzliche Dienste, die die Agentur nicht in der Lage ist, zur Verfügung zu stellen und sind im Vertrag und / oder solche, die Reisenden für die Dauer der Reise fragt und zahlen vor Ort mit direktem Service-Provider ist die Agentur nicht verantwortlich als Organisator der Reise, unabhängig von der Unterstützung Vertreter der Agentur zu sein dem Reisenden die Bereitstellung dieser Dienste und Informationen über die Preisgestaltung dieser Dienste zur Verfügung stellen. Die Agentur kann liefern und erfordern Passagiere auf bestimmte Dienste, die in der Währung des Landes, an Ort und Stelle im Ausland gezahlt werden, wo sie sich befindet, oder eine spezielle Pay Steuern, Gebühren oder Tickets von Sonderregelungen, die Agentur in einem fremden Namen des geladenen vorzurücken und für Rechnung eines anderen und deren Höhe kann nicht beeinflusst werden, ist aber notwendig für die Durchführung einer Dienstleistung oder Exkursion. Für Dienste, die direkt vor Ort Reisenden bezahlt werden die Testamentsvollstrecker Dienst Agentur Existenz eventuelle Streitigkeiten einreicht, um die Menge, sowie auf mögliche Änderungen in der Regelung der Erhebung dieser Gebühren in angemessener Zeit die Reisenden zu informieren.

  1. Kategorisierung und Beschreibung der Dienstleistungen

Restaurants, Transportmöglichkeiten und andere angebotene Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt des Programms gemäß der offiziellen Kategorie der örtlichen Tourismusorganisation oder einer anderen zuständigen Behörde beschrieben. Essen, Transport und andere Dienstleistungen in einigen Orten und Ländern sind unterschiedlich und nicht vergleichbar. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für jede mündliche oder schriftliche Information, die mit der Leistungsbeschreibung im Reiseprogramm und die Allgemeinen Bedingungen für diese Reise unvereinbar ist, und welche Informationen Reisende wird mündlich durch Mitarbeiter des Verkaufs, telefonisch, schriftlich durch eine nicht autorisierte Person oder auf andere Weise .

  1. Werbematerialien und Hinweise

Der Veranstalter haftet nicht für mögliche Fehler in der Presse und für spätere Änderungen der neuen Versionen von Werbematerial und Programmen, die den Reisenden vor Vertragsabschluss abgelenkt haben. Gemäß den Vorschriften sind die Mitarbeiter am Point of Sale verpflichtet, dem Reisenden Werbematerial und allgemeine Reisebedingungen in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Notifizierung der grundlegenden Grenzformalitäten und anderer Formalitäten in Bezug auf Reisen und Aufenthalt in der Destination sowie die für die Erfüllung dieser Formalitäten erforderliche Zeit. Mitteilungen, die der Reisende am Ort der Registrierung erhält, verpflichten die Agentur nicht stärker als die Mitteilungen und Informationen, die im Ausflugsprogramm selbst enthalten sind.

  1. Itinerer

Das Reiseprogramm bindet den Reisenden und die Agentur gleichermaßen. Die Abfahrtszeiten im Exkursionsprogramm aufgeführten Passagier erfüllen muß sowie Anweisungen und Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Route mündlich von Vertretern der Agentur oder den touristischen Begleiter oder Führer gegeben. Wenn die Reisende aus der Gruppe getrennt wurden aber rechtzeitig über Ort und Zeit des Wieder Treffen Gruppen und reisen, Kosten und Schäden gegeben, die leiden könnten nicht an die Agentur. Die Agentur behält sich das Recht vor, ohne Reisende zu reisen, die am Ort der Abreise oder Weiterreise auf Zeit nicht auftauchen, und die Reisen Abwesenheit wird als Stornierung der Reise in Betracht gezogen werden. Die Agentur haftet nicht, wenn Aktivitäten und Einrichtungen, die von Wetter und Naturereignissen abhängen, nicht im Einklang mit dem Reiseprogramm oder den Erwartungen des Reisenden durchgeführt werden können. Darüber hinaus ist die Agentur nicht verantwortlich, wenn aufgrund widriger Wetterbedingungen (rauer See, Starkniederschläge, etc.) kommt aus Nützen aller Einrichtungen nach dem Programm der Reise, die Reihenfolge oder die Dauer der einzelnen Einrichtungen zu ändern.

  1. Reisepreise

Die Ausflugspreise sind im Ausflugsprogramm veröffentlicht und gelten ab dem Datum des Programms. Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise mindestens 7 Tage vor der Reise zu ändern, wenn es eine Änderung der geltenden Steuervorschriften ist, Änderungen der Wechselkurse, die Transportkosten zu erhöhen, einschließlich Treibstoffkosten oder Gebühren für bestimmte Leistungen (in Flughäfen und anderen Häfen zu erhöhen, usw. .) die den Preis der Exkursion beeinflussen. Im Fall einer kleineren Anzahl von Menschen als das Minimum für die Leistung des im Programm angegebenen Programms erforderlich ist, kann die Agentur Änderungen im Preis vorschlagen oder die Reise mit einer Rückerstattung an die Käufer kündigen die Menge Reisepreis bezahlt. Der Preisanstieg wird in demselben Prozentsatz berechnet wie die Änderungen in den oben genannten Berechnungselementen. Im Fall einer Preisänderung von Reisenden hat das Recht, den Vertrag auf der Reise zu beenden, und in diesem Fall der Reisende auf eine Rückerstattung des bereits gezahlten Preises ohne das Recht auf Entschädigung und möglichen Versicherungskosten und die damit verbunden Kosten berechtigen.

  1. Änderungen des Programms und Absage der Exkursion

Die Agentur informiert den Reisenden unverzüglich über Änderungen des Ausflugsprogramms. Die Agentur kann die Reise stornieren oder Änderungen jederzeit in das Programm macht vor oder während der Reise Ereignisses von Umständen, die nicht vermieden werden können verhindert oder beseitigt (Krieg, Unruhen, Streiks, Terroranschläge, gesundheitliche Probleme, Naturkatastrophen, Unfälle, plötzliche und ungewöhnliche Staus, lokale Behörden, plötzliche Änderungen der Fahrpläne, Verspätungen von Transportmitteln, Wetterbedingungen, etc.), die würden, wenn sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens stattgefunden hatte, eine die Agentur war gerechtfertigten Grund nicht zu dem Schluss, Exkursionsvertrag. Die Agentur behält sich insbesondere vor, den Tag und die Stunde der Abreise rechtzeitig in Zeitplan aufgrund von Änderungen zu ändern oder anderen oben genannten Umstände durchführen, sowie rechts die Fahrtrichtung zu ändern, aufgrund veränderter Umstände, keine Entschädigung von Passagieren und die geltenden Vorschriften im Passagierverkehr. Die Agentur haftet nicht für Verspätungen im Flugzeug, Schiff oder im Zug sowie für Programmänderungen und Kosten, die aufgrund solcher Verzögerungen entstehen. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Exkursion ganz oder teilweise zu stornieren, wenn sie keine Exkursionsverträge für die im Programm angegebene Mindestanzahl von Reisenden abschließt. In diesen Fällen hat der Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung des bis dahin gezahlten Preises, ohne Anspruch auf Schadenersatz und etwaige Kosten für Versicherungen und ähnliche Aufwendungen.
Im Falle einer Stornierung kann die Agentur dem Reisenden den zweiten Tag der Abreise oder eine andere Exkursion anbieten. Der Reisende muss unverzüglich angeben, ob er den geänderten oder alternativen Ausflug annimmt oder ablehnt. Wenn der Passagier Reise zu ändern und Ersatz verweigert oder hat das Angebot der Agentur, so ist die Kündigung des Vertrages und der Reisende auf eine Rückerstattung des bereits gezahlten Preis ohne das Recht auf Entschädigung und mögliche Versicherungskosten und die damit verbundenen Aufwendungen zu ignoriert.
Im Fall einen neuen Vertrag oder Ersatzreise Reisenden zu akzeptieren hat keine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter oder Broker mit jeder Rechtsgrundlage, mit der Ausnahme für das Recht des Preises zu erstatten, wenn die Ersatzreise einen niedrigeren Preis hat.

  1. Reisegebühr

Wenn ein Reisender beschließt, eine Reise zu stornieren, reserviert die Agentur (sofern nicht anders im Programm angegeben) für die Entschädigung des Gesamtpreises der Exkursion:

  • 0-12 Stunden vor Abreise 100% des Ausflugspreises
  • 12-24 Stunden vor Abfahrt 50% des Ausflugspreises.

Passagiere, die nicht zu der auf der Ausflugskarte oder dem Programm angegebenen Zeit ankommen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge. Wenn der Schaden tatsächlich höher ist als oben angegeben, behält sich die Agentur das Recht vor, dieselben und maximal 100% der Kosten für die Exkursion zu berechnen. Die genannten Annullierungskosten gelten auch für Änderungen des Abreisedatums und aller sonstigen vom Reisenden vorgenommenen Änderungen, sofern nicht ausdrücklich im Ausflugsprogramm anders angegeben.
Die Agentur kann nicht später als 12 Stunden vor Abflug die Reise aus Gründen abzubrechen, die keine außergewöhnlichen Umstände dar, die nicht verhindert werden können, vermieden oder beseitigt werden, und in diesem Fall die Reisende von Schäden auf eine Erstattung von 100% des Gesamtpreises der Reise berechtigt sind, wenn das Programm nicht anders angegeben.
Wenn die Agentur die Reise durch das Auftreten von Umständen annulliert, die außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die verhindert, vermieden oder beseitigt nicht werden, kann das gleiche jederzeit durchgeführt werden, und dann erhält der Passagier auch das Recht auf eine Erstattung von 100% des Gesamtpreises der Reise, wenn das Programm nicht anders angegeben.
Wenn die Agentur die Reise absagt oder das Programm der Reise ändern aus irgendeinem Grund der Passagier für Barerstattung nicht berechtigt sein wird, Schadenersatz, Entschädigung für die Kosten der Versicherung und ähnliche Gebühren, die nicht ausdrücklich angegeben sind.

  1. Verantwortung für persönliche Dokumente und persönliche Sicherheit der Passagiere

Der Reisende ist erforderlich, wenn auf einer Reise zu verlassen ein Zertifikat des Kaufs der Reise (Karte) zu besitzen, einen gültigen Reisepass bei Reisen ins Ausland, und stellen Sie sicher, dass er persönlich, seine Dokumente, Gepäck und Habseligkeiten, die Bedingungen, die der Träger erfüllen und sofern die für Grenz-, Zoll-, Gesundheits- und andere Vorschriften seines Landes und das Land, durch das oder in dem er fährt, und die Agentur ist nicht verantwortlich für die Entscheidungen der Beamten, dass der Personenbeförderung verweigert, sich weigern, ein Visum oder den Eintritt in ein bestimmtes Land oder für die Kosten dafür anfallen. Wenn die Stornierung der Reise vor oder während der Reise aus oben genannten Gründen erfolgt, behält sich die Agentur das Recht vor, die Entschädigung für den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Schaden einzuziehen. Zusätzlich zum Reiseprogramm ist der Reisende verpflichtet, sich an die Hotelregeln in den Beherbergungs- und Transporteinrichtungen zu halten und in gutem Glauben mit dem Vertreter der Agentur und den Dienstleistern zu kooperieren. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen haftet die Agentur nicht für den entstandenen Schaden und der Reisende wird am Veranstaltungsort bezahlt. Der Reisende ist verpflichtet, die Regeln der persönlichen Sicherheit während der Reise zu beachten, die jeder Durchschnittsmensch anwenden würde. Die Agentur haftet nicht für Handlungen des Passagiers in Bezug auf seine persönliche Verantwortung. Die Kosten für Verlust oder Diebstahl von Dokumenten während der Reise gehen zu Lasten des Reisenden. Vorausgesetzt, dass dies nicht die Durchführung des Programms von Exkursionen nicht beeinflusst und erzeugt keine zusätzliche Kosten für die Agentur, Vertreter der Agentur (Reiseleiter oder Führer) werden in den Formalitäten persönliche Hilfe für die Reisenden bieten, um Kontakte im Zusammenhang mit dem lokalen Behörden, kroatischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen, medizinischen Einrichtungen und dergleichen. In allen anderen Fällen haftet der Reisende für diese Formalitäten auf seine Kosten. Sollte der Reisende nicht in der Lage sein, die Reise per Programm fortzusetzen, wird die Agentur die Stornierung der Reise aufgrund solcher Formalitäten in Betracht ziehen. Kosten und Schäden, die ein Reisender auf dieser Grundlage erleiden könnte, können der Agentur nicht berechnet werden. Der Fahrgast ist verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde über alle Fakten in Bezug auf seine Gesundheit, Gewohnheiten zu mitteilen, usw., die den Fortschritt der Reise (gesundheitliche Probleme, die eine spezielle Diät benötigen, chronische Erkrankungen, Allergien, etc.) gefährden könnten.

  1. Fahrgastwechsel

Wenn die Reisende nicht reisen zu starten, können Sie einen Dritten als Ersatz Passagiere benennen, statt vertraglich vereinbarte Leistungen zu nutzen und gleich zu gegebener Zeit die Agentur schriftlich informieren. Die Agentur wird Dritten als Ersatz, wenn die Passagiere rechtzeitig benannt akzeptieren, wenn der Dritte erfüllt alle Voraussetzungen für die Reise festgelegt, wenn es keine rechtliche oder andere vorgeschriebene Barrieren sind, die den Austausch von Passagieren und wenn möglich Änderungen an der Reservierung zu verhindern. Vor Beginn einer Reise ist der Ersatzreisende oder Reisende verpflichtet, die Agentur für zusätzliche Kosten zu entschädigen, die durch den Ersatz des Passagiers entstehen.

  1. Gepäck

Die Agentur haftet weder für die Beförderung von Gepäck noch für verlorenes oder verlorenes Gepäck, noch für den Diebstahl von Gepäck oder Wertsachen in den Transportmitteln. Verluste für verlorenes Gepäck Der Reisende sendet den Träger oder die Unterkunft an die Unterkunft. Sondergepäck (Fahrrad, Surfbrett, Golfausrüstung, Musikinstrumente und Ähnliches) Der Reisende muss sich vor Abschluss des Vertrages anmelden und kann einen Zuschlag verlangen. Wenn möglich, wird die Agentur versuchen, die Sonderaktion des befragten Passagiers für eine spezielle Tasche zu erfüllen, kann jedoch die Erfüllung einer solchen Anfrage nicht garantieren. Der Beförderer ist berechtigt, aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen kein Zusatz- und Sondergepäck zu erhalten. Die Agentur haftet nicht für Kosten oder Schäden, für die der Reisende haftet. Der Reisende ist verpflichtet, sich um seine Sachen im Fahrgastraum des Transportmittels (Bus, Boot, Lieferwagen, Fahrzeug usw.) zu kümmern und diese beim Verlassen des Fahrzeugs mitzunehmen. Andernfalls haftet der Reisende für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Gegenstände, die bei der Beförderung des Beförderungsmittels ohne deren Aufsicht zurückgelassen wurden. Haustiere sind nicht erlaubt, außer in Ausnahmefällen auf Anfrage und gegen Aufpreis. Die Agentur kann die Erfüllung eines solchen Antrags nicht garantieren.

  1. Beschwerden

Wenn ein Reisender der Reise wegen Nichterfüllung oder fehlgeschlagener Erfüllung einer vertraglichen Leistung widerspricht, hält er sich an die Anweisungen des Reiseveranstalters / Dienstleisters und kooperiert mit dem Vertreter des Reiseveranstalters, um den Grund der Beschwerde vom Ort der Dienstleistung zu entfernen.
Im Falle der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der Leistungen einer von der Agentur Putnik organisierten vertraglich vereinbarten Exkursion, kann ein in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeschriebenes Beschwerdeverfahren eingeleitet werden, um festgestellte Unregelmäßigkeiten zu beseitigen. Unmittelbar nach dem vermeintlichen Versäumnis bei der Zustellung der Dienstleistung ist der Reisende verpflichtet, eine Beschwerde wegen unzureichender Dienstleistungen an die Person zu richten, die die Dienstleistung in Anwesenheit des Vertreters der Agentur erbracht hat. Der Reisende ist verpflichtet, in gutem Glauben mit dem Vertreter der Agentur und dem Dienstleister zusammenzuarbeiten, um die Gründe für die Beschwerde zu beseitigen. Wenn der Reisende die Beantragung einer Beschwerde nicht akzeptiert, die mit der vertraglich vereinbarten Dienstleistung am Ort selbst übereinstimmt, ist die Agentur nicht verpflichtet, den Widerspruch des nachfolgenden Reisenden zu akzeptieren. Nach der Rückkehr von der Reise innerhalb von 8 Tagen, erhebt der Reisende einen schriftlichen Einspruch gegen die Verkaufsstelle, für die er die Exkursion bezahlt hat. Der Reisende ist verpflichtet, die Beschwerde zu erklären und zu präsentieren. Die Agentur wird sich nur mit vollständig dokumentierten Beschwerden innerhalb der oben genannten Frist von 8 Tagen befassen und innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beschwerde vom Verkaufsort eine schriftliche Entscheidung über die Beschwerde des Reisenden ergehen lassen. Die Agentur kann die Frist für die Lösung der Beschwerde um weitere 15 Tage verschieben, um Informationen zu sammeln und die Beschwerde des Diensteanbieters zu prüfen. Bis die Agentur eine Entscheidung trifft und innerhalb von maximal 30 Tagen nach der schriftlichen Beschwerde verzichtet der Reisende auf die Vermittlung einer anderen Institution oder gerichtlichen Einrichtung und verzichtet auf die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit und die Medien. Ebenso wird der Reisende in der angegebenen Frist von 30 Tagen auf die Klage verzichtet. Eine angemessene Minderung der Kosten pro Reklamation kann die Höhe des nicht in Anspruch genommenen Teils der Leistung erreichen, und der Ersatz des Schadens, der durch Nichterfüllung, Teilerfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Verpflichtung verursacht wird, ist auf die Höhe des Ausflugspreises begrenzt. Dies schließt das Recht des Reisenden auf Ersatz des tatsächlichen Schadens aus.
Jeder Reisende reicht den Widerspruch gesondert ein. Der Veranstalter behält sich das Recht auf kollektive Beschwerden abzulehnen, Beschwerden, die nicht rechtzeitig ankommen, und diejenigen, die gefunden werden, die Ursache sein, in der Erbringung von Dienstleistungen gelöst werden, und der Passagier nicht mit dem Vertreter der Organisatoren zusammenarbeiten.

  1. Exkursion von anderen Veranstaltern / Reiseveranstaltern organisiert

Für alle Ausflüge, bei denen der Hauptveranstalter der Agentur diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendet, außer wenn die Agentur als Vermittler oder nicht Hauptausrichter der Reise ist. Solche Ausflüge werden speziell gekennzeichnet und die allgemeinen Bedingungen des verantwortlichen Veranstalters werden auf sie angewendet und die Agentur ist nicht verantwortlich für die Exkursionen anderer Organisatoren.

  1. Schlussbestimmungen

Diese Ausgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt alle früheren Versionen aus. Eventuelle / erwartete Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen im Text der Exkursionstexte aufgeführt sein.
Mit dem Kauf einer Reise bestätigt ein Fluggast, der ein Elternteil eines minderjährigen Kindes ist, dass ein Reisender bestätigt, dass ein anderer Elternteil mit dem Exkursionsabkommen vertraut und ausdrücklich einverstanden ist, was wesentlich und kriminell ist.
Mit dem Kauf einer Reise stellt der Reisende dem Reiseveranstalter freiwillig persönliche Informationen zur Verfügung und gestattet, diese für die Durchführung der Exkursionen und den Schutz der Interessen des Reisenden in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Exkursion / Dienstleistung zu verwenden. Dies gilt auch für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte im In- und Ausland, die für die Durchführung einer vertraglich vereinbarten Exkursion / Dienstleistung erforderlich sind. Personenbezogene Daten können auch für die weitere gegenseitige Kommunikation und Übermittlung der Marketingbotschaft der Agentur verwendet werden. Die Agentur verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten gemäß der Entscheidung der Agentur über die Art der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten in der Datenbank zu speichern.
Mit dem Kauf der Reise bestätigt der Reisende:
Vor Reiseabschluss hat der Reiseveranstalter die grundlegenden Grenz-, Visa- und Gesundheitsformalitäten bezüglich Reise und Aufenthalt am Zielort sowie die Zeit, die für die Erfüllung dieser Formalitäten erforderlich ist, rechtzeitig angezeigt.

  • Anbieten und Empfehlen von Unfall- und Unfallversicherungen, Gepäckschäden und -schäden, freiwillige Krankenversicherung während der Reise und im Ausland, Reiserücktrittsversicherung und Versicherung zur Deckung der Reise- und Rückführungskosten bis zum Ausgangspunkt im Falle eines Unfalls und einer Krankheit, und um mit dem Versicherungsinhalt vertraut zu sein. Falls ein Reisender eine solche Versicherung verlangt, kann er direkt mit einem der Versicherer oder mit der Agentur als Versicherungsmakler vertraglich verbunden sein.
  • Beim Kauf einer Reise wird davon ausgegangen, dass Reisenden die oben genannte Reiseversicherung angeboten und empfohlen wurde.
    Die Parteien verpflichten sich, alle strittigen Fälle einvernehmlich zu lösen. Wenn dies nicht möglich ist, ist im Falle einer Streitigkeit das Gericht in Trogir zuständig und es gilt kroatisches Recht.

In Trogir, 1. Mai 2015
Trogir Travel-Gradska 26, Trogir &  Fulmar doo, Obala Dr. Nikole Lozovine 12, Seget Donji ID HR-AB-21-060326472